Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Dagmar Betz
Am Kinzigsee 1
63505 Langenselbold
Hessen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Informationen rund um die Themen Webdesign, Newsletter Marketing
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über die Website https://homepage-lexikon.info/ können Sie Informationen abrufen, über das Kontaktformular Anfragen senden, über die Online-Verkaufsplattform Digistore24 Dienstleistungen buchen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
- Die Tastaturbedienbarkeit ist noch nicht durchgängig ohne Mouse möglich.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen
Ich bin bemüht, die fehlenden Maßnahmen bis Ende Oktober 2025 fertig zu stellen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 27.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 01.07.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Dagmar Betz
63505 Langenselbold / Main-Kinzig-Kreis
E-Mail:
Tel. +49 (0) 160 758 5148
Link zur Website: https://homepage-lexikon.info/