Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Unternehmen sollten ihre Websites bis spätestens 28. Juni 2025 überprüfen und (wenn nötig ***) anpassen, um Abmahnungen oder Strafen zu vermeiden.
*** Ob das Gesetz für Ihr Unternehmen verpflichtend ist, erfahren Sie auf eRecht24 im Check zum BFSG (für Mitglieder) * sowie im großen BFSG-Ratgeber von Dr. Schwenke.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das sicherstellt, dass Webseiten und digitale Angebote für alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit Einschränkungen wie Seh- oder Hörbehinderungen. Es setzt eine EU-Richtlinie um. Zur Erklärung auf Wikipedia >
Die vier Säulen des BFSG
- Technische Barrierefreiheit: Webseiten müssen so gestaltet sein, dass sie von Hilfsmitteln wie Vorleseprogrammen (Screenreadern) genutzt werden können.
- Klare Kommunikation: Texte sollen verständlich und gut strukturiert sein.
- Einfache Bedienung: Die Navigation muss für alle Menschen einfach zugänglich sein.
- Regelmäßige Prüfung: Webseiten müssen getestet und verbessert werden.
Wie wird das BFSG umgesetzt?
Unternehmen müssen ihre Webseiten an bestimmte Standards anpassen. Dazu gehören:
- Bilder müssen eine Beschreibung (Alt-Text) haben
- Seiten müssen auch ohne Maus bedienbar sein (z. B. mit der Tastatur)
- Farbkontraste und Schrift müssen gut lesbar sein
- Klare Überschriften und eine sinnvolle Anordnung der Inhalte
Praktische Umsetzung mit WordPress, Joomla, Jimdo etc.
- Barrierefreie Designs (Themes/Templates) nutzen
- Strukturierte Inhalte mit sinnvollen Überschriften
- Gute Kontraste, gut lesbare Schriftarten
- Einfache Sprache verwenden
- Texte und Bilder barrierefrei gestalten
Wer muss das Gesetz einhalten?
Alle Unternehmen, die digitale Angebote bereitstellen, müssen barrierefreie Inhalte anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind von manchen Vorgaben ausgenommen. Die Regelungen gelten nicht gleichermaßen für jede Website bzw. für jedes Unternehmen. Für mehr Klarheit und Informationen empfehle ich eRecht24 * sowie auch den BFSG-Ratgeber von Dr. Schwenke. Mitgliedern von eRecht24 steht der Online-Check * zur Verfügung.
Prüfung der eigenen Website auf Konformität
Mit diesem kostenlosen Tool kannst du prüfen, ob die eigene Website barrierefrei ist: WAVE – Prüft Barrierefreiheit direkt im Browser (kostenlos).
Fazit
Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten für alle Menschen zugänglich sind, egal ob mit oder ohne Einschränkungen. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Webseiten nutzerfreundlich und gesetzeskonform zu gestalten.